Deutsche Rente im Ausland beziehen
Die gute Nachricht: Ihre deutsche Rente wird Ihnen in jedes EU-Land überwiesen – ohne Kürzungen oder Abzüge durch die Rentenversicherung selbst.
Auszahlung
Wie wird die Rente überwiesen?
- Die Deutsche Rentenversicherung überweist auf jedes EU-Bankkonto
- SEPA-Überweisungen sind kostenfrei
- Die Rente kommt zum gewohnten Zeitpunkt
Was Sie tun müssen
- Adressänderung melden bei der Deutschen Rentenversicherung
- Bankverbindung mitteilen (IBAN des neuen Kontos)
- Lebensbescheinigung jährlich einreichen
Besteuerung
Grundsätzliches
Die Besteuerung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland ab:
| Wohnsitzland | Rente versteuert in |
|---|---|
| Portugal | Portugal |
| Spanien | Spanien |
| Griechenland | Griechenland (7% Flatrate möglich) |
| Italien | Italien |
| Kroatien | Kroatien |
Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Auch nach dem Umzug kann Deutschland eine “beschränkte Steuerpflicht” geltend machen. Dies betrifft vor allem:
- Den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente
- Einnahmen aus deutschen Immobilien
- Bestimmte Kapitalerträge
Wichtige Formulare
Vor dem Umzug
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
- Mitteilung über Wohnsitzwechsel an die Rentenversicherung
Nach dem Umzug
- Lebensbescheinigung (jährlich, von der Gemeinde bestätigen lassen)
- Steuererklärung im neuen Wohnsitzland
Tipps
- Steuerberater konsultieren – vor dem Umzug, mit Erfahrung in internationalen Fällen
- Deutsches Bankkonto behalten – für eventuelle Rückbuchungen
- Krankenversicherung klären – S1-Formular beantragen
- Fristen beachten – besonders bei Steuererklärungen