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Rente im Ausland

Alles über die deutsche Rente im EU-Ausland. Auszahlung, Besteuerung und wichtige Formulare.

Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2025

Deutsche Rente im Ausland beziehen

Die gute Nachricht: Ihre deutsche Rente wird Ihnen in jedes EU-Land überwiesen – ohne Kürzungen oder Abzüge durch die Rentenversicherung selbst.

Auszahlung

Wie wird die Rente überwiesen?

  • Die Deutsche Rentenversicherung überweist auf jedes EU-Bankkonto
  • SEPA-Überweisungen sind kostenfrei
  • Die Rente kommt zum gewohnten Zeitpunkt

Was Sie tun müssen

  1. Adressänderung melden bei der Deutschen Rentenversicherung
  2. Bankverbindung mitteilen (IBAN des neuen Kontos)
  3. Lebensbescheinigung jährlich einreichen

Besteuerung

Grundsätzliches

Die Besteuerung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland ab:

WohnsitzlandRente versteuert in
PortugalPortugal
SpanienSpanien
GriechenlandGriechenland (7% Flatrate möglich)
ItalienItalien
KroatienKroatien

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Auch nach dem Umzug kann Deutschland eine “beschränkte Steuerpflicht” geltend machen. Dies betrifft vor allem:

  • Den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente
  • Einnahmen aus deutschen Immobilien
  • Bestimmte Kapitalerträge

Wichtige Formulare

Vor dem Umzug

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Mitteilung über Wohnsitzwechsel an die Rentenversicherung

Nach dem Umzug

  • Lebensbescheinigung (jährlich, von der Gemeinde bestätigen lassen)
  • Steuererklärung im neuen Wohnsitzland

Tipps

  1. Steuerberater konsultieren – vor dem Umzug, mit Erfahrung in internationalen Fällen
  2. Deutsches Bankkonto behalten – für eventuelle Rückbuchungen
  3. Krankenversicherung klären – S1-Formular beantragen
  4. Fristen beachten – besonders bei Steuererklärungen

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