Steuern in Italien
Wichtiger Hinweis
Steuerliche Angelegenheiten sind komplex und individuell verschieden. Dieser Artikel gibt einen Überblick, ersetzt aber keine professionelle Beratung. Konsultieren Sie einen Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Fällen.
Wann werden Sie steuerpflichtig?
In Italien werden Sie in der Regel steuerpflichtig, wenn Sie:
- Mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringen
- Ihren Lebensmittelpunkt nach Italien verlegen
- Sich als Resident anmelden
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat mit Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkommensarten hat.
Besteuerung der deutschen Rente
| Rentenart | Besteuerung |
|---|---|
| Gesetzliche Rente | In der Regel im Wohnsitzland (Italien) |
| Beamtenpension | Oft weiterhin in Deutschland |
| Betriebsrente | Kommt auf die Art an |
| Riester-Rente | In der Regel im Wohnsitzland |
Weitere Einkommensarten
Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden in der Regel im Wohnsitzland besteuert. Deutsche Banken ziehen jedoch oft automatisch Kapitalertragsteuer ab.
Mieteinnahmen aus Deutschland
Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien werden in Deutschland besteuert, aber in Italien bei der Gesamtsteuerlast berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Steuersätze in Italien
Die Einkommensteuer ist in der Regel progressiv. Erkundigen Sie sich nach aktuellen Sätzen und möglichen Sonderregelungen für Rentner.
Empfehlung
- Sprechen Sie vor dem Umzug mit einem deutschen Steuerberater
- Suchen Sie einen Steuerberater vor Ort, der auch Deutsch spricht
- Informieren Sie Ihr deutsches Finanzamt über den Wegzug
- Klären Sie die Quellensteuer auf Ihre deutsche Rente