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Führerschein im EU-Ausland: Umschreiben oder behalten?

Müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umtauschen, wenn Sie ins EU-Ausland ziehen? Wir klären die Rechtslage, Fristen und den Ablauf in Spanien, Portugal und Co.

Zeitaufwand
1-4 Wochen
Kosten
20-80 €
Schwierigkeit
Einfach

Die gute Nachricht vorweg: Innerhalb der Europäischen Union sind nationale Führerscheine gegenseitig anerkannt. Ihr deutscher EU-Kartenführerschein bleibt also grundsätzlich gültig, auch wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen. Dennoch gibt es Situationen und Fristen, in denen ein Umtausch (die sogenannte “Umschreibung”) notwendig oder zumindest ratsam wird.

Die Rechtslage: Anerkennung vs. Umtauschpflicht

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen EU-Mitgliedstaaten Führerscheine anerkennen, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden. Solange Ihr deutscher Führerschein gültig ist, dürfen Sie damit im EU-Ausland fahren.

Wann Sie den Führerschein umtauschen MÜSSEN:

  1. Ablauf der Gültigkeit: Wenn Ihr deutscher Führerschein abläuft, müssen Sie die Verlängerung in Ihrem neuen Wohnsitzland beantragen. Da Deutschland seit 2013 nur noch befristete Führerscheine (15 Jahre) ausstellt, betrifft dies früher oder später jeden.
  2. Verlust oder Diebstahl: Wenn Ihr Dokument weg ist, stellt Ihnen die deutsche Behörde kein Ersatzdokument mehr aus, da Sie dort nicht mehr gemeldet sind. Die Behörde Ihres Wohnsitzlandes übernimmt dies – meist gegen Vorlage einer Karteikartenabschrift aus Deutschland.
  3. Nach 2 Jahren bei unbefristeten Dokumenten: Besitzen Sie noch einen alten “grauen” oder “rosa” Lappen (oder eine unbefristete Karte), kann das Gastland verlangen, dass Sie diesen nach zwei Jahren rechtmäßigem Wohnsitz umtauschen, damit die lokalen Regeln für die Gültigkeitsdauer und ärztliche Untersuchungen greifen.
  4. Verstoß gegen Verkehrsregeln: Bei schweren Verkehrsverstößen können lokale Behörden den Umtausch erzwingen, um Punkte im lokalen System zu registrieren.

Länderspezifische Besonderheiten

  • Spanien (Canje): In Spanien wird der Umtausch “Canje” genannt. Wenn Sie Resident sind, müssen Sie sich an die DGT (Dirección General de Tráfico) wenden. Besonders wichtig: Spanien verlangt regelmäßig einen medizinischen Eignungstest (Psicotécnico).
  • Portugal (Troca): Hier heißt der Vorgang “Troca”. Sie müssen Ihren Wohnsitz bei der IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes) registrieren.

Tipp: Auch wenn Sie nicht umtauschen, sind Sie in einigen Ländern (z.B. Portugal) verpflichtet, Ihren deutschen Führerschein innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung bei der Verkehrsbehörde registrieren zu lassen.

Schritt-für-Schritt zur Umschreibung

  1. Termin vereinbaren: Suchen Sie die Website der nationalen Verkehrsbehörde auf (DGT in Spanien, IMT in Portugal, ANTS in Frankreich).
  2. Unterlagen zusammenstellen:
    • Original-Führerschein (wird meist eingezogen).
    • Personalausweis oder Reisepass.
    • Nachweis der Residenz (z.B. grüne Karte in Spanien, CRUE in Portugal).
    • Aktuelles Passfoto (meist nach lokalem Standard).
    • Nachweis der Adresse (z.B. Stromrechnung).
    • Ggf. ärztliches Zeugnis (in Spanien und Portugal für Pkw-Fahrer alle 10 Jahre, ab 65 Jahren öfter).
  3. Antrag stellen: Vor Ort werden Ihre Daten aufgenommen und die Gebühr bezahlt.
  4. Vorläufiges Dokument: Sie erhalten ein temporäres Dokument, das nur im Ausstellungsland gilt.
  5. Zustellung: Der neue Führerschein kommt meist nach 2-4 Wochen per Post.

Achtung: Häufige Fehler

  • Alte Dokumente: Wenn Sie noch den alten Papier-Führerschein haben, fordern Sie vor der Ausreise eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Führerscheinstelle in Deutschland an. Das beschleunigt den Prozess im Ausland enorm.
  • Gültigkeit: Prüfen Sie, ob Ihr deutscher Führerschein bald abläuft. Tauschen Sie ihn lieber noch in Deutschland um, wenn die Ausreise kurz bevorsteht, da ein abgelaufener Führerschein im Ausland oft nicht einfach umgeschrieben werden kann.

Zusammenfassung Checklist

  • Karteikartenabschrift aus Deutschland anfordern (bei Papierführerschein).
  • Wohnsitznachweis im Zielland (Residencia) parat haben.
  • Termin bei der Verkehrsbehörde buchen.
  • Ggf. medizinischen Test vor Ort absolvieren.
  • Gebühr bezahlen (ca. 20-50 €).

Stand: 3. Januar 2026