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Deutsche Rente im Ausland: Was Sie wissen müssen

Folgt die Rente dem Auswanderer? Wir erklären die Auszahlung ins EU-Ausland, Meldepflichten, steuerliche Folgen und Fallstricke bei Riester & Co.

12 Min. Lesezeit Aktualisiert: 3. Januar 2026

Die gute Nachricht zuerst: Ihre in Deutschland erworbene gesetzliche Rente ist sicher, egal wo Sie innerhalb der Europäischen Union leben. Die Rentenversicherung zahlt weltweit aus. Dennoch gibt es wichtige administrative und steuerliche Details, die Sie beachten müssen, damit die Zahlungen pünktlich und in voller Höhe auf Ihrem neuen Konto ankommen.

Die Rente folgt Ihnen innerhalb der EU

Dank der EU-Koordinierungsvorschriften werden Renten in jeden Mitgliedstaat der EU (sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) ohne Abschläge ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, ob Sie deutscher Staatsbürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen.

Meldepflichten und Organisation

Damit der Rentenservice der Deutschen Post (der die Auszahlung technisch abwickelt) weiß, wohin das Geld fließen soll, müssen Sie den Umzug rechtzeitig melden.

  1. Adressänderung: Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung mindestens zwei bis drei Monate vor dem Umzug über Ihre neue Adresse im Ausland.
  2. Bankverbindung: Sie können die Rente auf ein deutsches Konto oder auf ein Konto in Ihrem neuen Wohnsitzland überweisen lassen.
    • Tipp: Innerhalb des SEPA-Raums fallen meist keine Gebühren für die Überweisung an, aber die Umrechnung in andere Währungen (z.B. in Ungarn oder Bulgarien) kann Kosten verursachen.

Jährliche Lebensbescheinigung

Einmal im Jahr verlangt der Rentenservice eine sogenannte Lebensbescheinigung. Sie erhalten ein Formular per Post, das Sie von einer Behörde vor Ort (Rathaus, Polizei, Notar) oder Ihrer Bank bestätigen lassen müssen.

  • Wichtig: Reagieren Sie sofort auf dieses Schreiben. Wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig in Deutschland eintrifft, wird die Rentenzahlung vorerst eingestellt.

Steuerliche Folgen im Ausland

Hier liegt die größte Komplexität. Ob Ihre deutsche Rente in Deutschland oder in Ihrem neuen Wohnsitzland besteuert wird, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

  • Besteuerung in Deutschland: In vielen Fällen behält Deutschland das Besteuerungsrecht für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (beschränkte Steuerpflicht).
  • Besteuerung im Wohnsitzland: Einige DBAs (z.B. mit Griechenland oder ehemals Portugal unter NHR) weisen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu, was oft zu deutlich niedrigeren Steuersätzen führt.

Achtung: Lassen Sie sich vorab beraten, ob Sie in Deutschland einen Antrag auf “unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag” stellen sollten, um Freibeträge (wie den Grundfreibetrag) nutzen zu können.

Die Fallstricke: Riester-Rente und betriebliche Vorsorge

Während die gesetzliche Rente unproblematisch ist, gibt es bei geförderten Vorsorgeformen Hürden:

  1. Riester-Rente: Ziehen Sie dauerhaft in ein Land außerhalb der EU, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (“schädliche Verwendung”). Innerhalb der EU ist der Umzug seit einem EuGH-Urteil zwar weitgehend unschädlich, aber die Auszahlungsphase kann kompliziert sein.
  2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Hier kommt es auf den Durchführungsweg an (Direktversicherung, Pensionskasse etc.). Prüfen Sie mit Ihrem Anbieter, ob die Auszahlung ins Ausland möglich ist und welche Quellensteuern anfallen.

Erwerbsminderungsrenten

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es eine Besonderheit: Wenn die Rente nicht nur auf Ihrem Gesundheitszustand basiert, sondern auch auf der Lage des deutschen Arbeitsmarktes (sogenannte Arbeitsmarktrente), wird diese im Ausland oft nicht weitergezahlt. Klären Sie dies unbedingt vorab mit der Rentenversicherung.

Hilfe und Kontakt

Die Deutsche Rentenversicherung bietet spezielle Beratungstage für Auswanderer an. Nutzen Sie die kostenlose Hotline (0800 1000 4800) oder die Online-Dienste.

Nächste Schritte

  • Rentenversicherung über den Umzugstermin und die neue Adresse informieren.
  • Internationale Kontoverbindung (IBAN/BIC) bereithalten.
  • Steuerliche Situation durch einen Experten prüfen lassen (DBA-Check).
  • Riester- und bAV-Verträge auf Auslandsklauseln prüfen.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.