Sozialversicherung in der EU: So funktioniert die Koordinierung
Keine Doppelversicherung, keine Lücken. Wir erklären, wie die EU-Sozialsysteme zusammenarbeiten und was Sie über S1, A1 und Rentenansprüche wissen müssen.
Die Auswanderung innerhalb Europas wird durch die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erheblich erleichtert. Ziel ist es, dass niemand durch den Umzug über Grenzen hinweg seine Ansprüche verliert oder doppelt Beiträge zahlen muss.
Das Grundprinzip: Ein Land, ein System
Der wichtigste Grundsatz lautet: Sie unterliegen immer nur dem Sozialversicherungssystem eines Staates. In der Regel ist dies der Staat, in dem Sie körperlich arbeiten. Wenn Sie nicht mehr arbeiten (Rentner), ist es meist der Staat, der die Rente zahlt oder in dem Sie wohnen.
A1-Bescheinigung: Für Grenzgänger und Entsandte
Wenn Sie vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten (Entsendung) oder regelmäßig in mehreren Ländern tätig sind, benötigen Sie die A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis gegenüber den Behörden im Ausland, dass Sie weiterhin im deutschen Sozialsystem versichert sind und dort Ihre Beiträge abführen.
Das S1-Formular: Die Rettung für Rentner
Für Rentner, die ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, ist das S1-Formular (ehemals E121) entscheidend.
- Sie bleiben in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert.
- Mit dem S1-Formular registrieren Sie sich im Gesundheitssystem Ihres neuen Wohnsitzlandes.
- Sie erhalten dort medizinische Leistungen wie ein lokaler Versicherter, während die deutsche Kasse die Kosten pauschal erstattet.
Rentenansprüche über Grenzen hinweg
Viele Auswanderer sorgen sich um ihre Rente. Hier gilt:
- Zusammenrechnung der Zeiten: Wenn Sie in Deutschland 10 Jahre und in Spanien 5 Jahre gearbeitet haben, werden diese Zeiten für die Erfüllung von Wartezeiten zusammengerechnet.
- Getrennte Auszahlung: Jedes Land zahlt am Ende den Anteil der Rente aus, der den dort zurückgelegten Versicherungszeiten entspricht. Sie erhalten also ggf. zwei oder mehr Teilrenten aus verschiedenen Ländern.
Arbeitslosigkeit und die U-Formulare
- U1: Bescheinigt Ihre Versicherungszeiten in Deutschland, damit diese im Ausland für dortige Arbeitslosenansprüche angerechnet werden können.
- U2: Ermöglicht die “Mitnahme” des deutschen Arbeitslosengeldes für bis zu 3 (max. 6) Monate, während Sie im EU-Ausland einen Job suchen.
Wichtig: Die Schweiz und andere Drittstaaten
Für die Schweiz gelten durch bilaterale Verträge ähnliche Regeln wie innerhalb der EU. Für andere Länder (z.B. USA, Türkei) gibt es oft bilaterale Sozialversicherungsabkommen, die jedoch meist weniger umfassend sind als die EU-Koordinierung.
Achtung: Die “Pflegefalle”
Während Krankenleistungen im Ausland gut koordiniert sind, ist die Pflegeversicherung oft ein Problem. Die deutsche Pflegeversicherung zahlt im Ausland meist nur Pflegegeld (Geldleistung), aber keine Sachleistungen (z.B. Pflegedienst vor Ort). Prüfen Sie dies genau, bevor Sie im hohen Alter umziehen.
Nächste Schritte
- Kontaktieren Sie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
- Beantragen Sie das S1-Formular rechtzeitig vor dem Umzug bei Ihrer Krankenkasse.
- Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung geben, um alle Zeiten im In- und Ausland zu erfassen.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.