Krankenversicherung im Ausland: EHIC, S1 und private Optionen
Wie bleiben Sie im Ausland medizinisch abgesichert? Wir vergleichen gesetzliche Systeme, private Auslandskrankenversicherungen und das S1-Verfahren.
Die Sorge um die medizinische Versorgung ist für viele Auswanderer, besonders im Rentenalter, das Thema Nummer eins. Die gute Nachricht: Innerhalb der EU sind Sie durch verschiedene Mechanismen sehr gut abgesichert. Die Herausforderung liegt darin, das richtige Modell für Ihre Situation zu finden.
EHIC: Die Notfalllösung
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Versichertenkarte.
- Was sie abdeckt: Notwendige medizinische Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten (Urlaub).
- Was sie NICHT abdeckt: Geplante Behandlungen im Ausland oder einen dauerhaften Wohnsitz. Wenn Sie sich im Ausland anmelden, reicht die EHIC nicht mehr aus.
S1-Formular: Die “Königslösung” für Rentner
Wie bereits im Artikel zur Sozialversicherung erwähnt, erlaubt das S1-Formular Rentnern, die in Deutschland pflicht- oder freiwillig versichert sind, den Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem des Gastlandes.
- Vorteil: Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge im Ausland (Ihre Beiträge werden von der deutschen Rente abgezogen).
- Nachteil: Sie erhalten nur die Leistungen, die im Gastland üblich sind. In Ländern wie Spanien oder Portugal bedeutet das oft: Lange Wartezeiten im staatlichen System und kein freier Arztwahl.
Private Krankenversicherung (PKV) und das Ausland
Wenn Sie in Deutschland privat versichert sind, müssen Sie prüfen, ob Ihr Tarif einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland abdeckt.
- Weltweite Deckung: Viele Tarife decken das EU-Ausland zeitlich unbegrenzt ab.
- Beitragshöhe: Oft bleiben die Beiträge gleich, aber Sie müssen Rechnungen im Ausland vorstrecken und einreichen.
- Anwartschaft: Wenn Sie in ein lokales System wechseln, können Sie Ihre deutsche PKV auf “Anwartschaft” stellen, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückkehren zu können.
Lokale staatliche Systeme
In vielen EU-Ländern ist die Krankenversicherung über Steuern finanziert (z.B. Spanien, Italien, Portugal). Wenn Sie dort arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind Sie automatisch versichert. Als Nichterwerbstätiger ohne Rentenstatus müssen Sie oft nachweisen, dass Sie anderweitig versichert sind, oder sich in bestimmte Programme einkaufen (z.B. “Convenio Especial” in Spanien).
Internationale Krankenversicherung (IPMI)
Für digitale Nomaden oder Menschen, die maximale Flexibilität wollen, gibt es internationale Krankenversicherungen (z.B. Allianz Care, Cigna, Bupa).
- Vorteil: Privatpatienten-Status weltweit, oft inklusive Rücktransport nach Deutschland.
- Nachteil: Sehr teuer, besonders im Alter.
Die gefährliche “Lücke”
Ein häufiger Fehler: Man meldet sich in Deutschland ab, hat aber noch keine Bestätigung der Versicherung im Ausland. In dieser Zeit besteht oft kein Versicherungsschutz.
- Lösung: Schließen Sie für die ersten 3-6 Monate eine einfache Reise-Auslandskrankenversicherung ab, die ausdrücklich auch für Auswanderer gilt.
Achtung: Rückkehr nach Deutschland
Die Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach einem langen Auslandsaufenthalt kann schwierig sein, besonders wenn man über 55 Jahre alt ist. Planen Sie dies immer als “Exit-Strategie” mit ein.
Nächste Schritte
- Klären Sie mit Ihrer aktuellen Kasse, wie lange der Versicherungsschutz nach dem Wegzug besteht.
- Informieren Sie sich über das Gesundheitssystem Ihres Ziellandes (Staatlich vs. Privat).
- Beantragen Sie das S1-Formular, falls Sie Rentner sind.
- Prüfen Sie, ob eine private Zusatzversicherung im Gastland sinnvoll ist, um die Nachteile des staatlichen Systems (Wartezeiten) auszugleichen.
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.