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EU-Freizügigkeit: Ihre Rechte als deutscher Auswanderer

Erfahren Sie alles über Ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU. Wir erklären die 3-Monats-Regel, Anmeldeformalitäten und Voraussetzungen für dauerhaftes Wohnen.

12 Min. Lesezeit Aktualisiert: 3. Januar 2026

Das Recht auf Freizügigkeit ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Union. Für Sie als deutschen Staatsbürger bedeutet dies, dass Sie das Recht haben, in jeden anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, dort zu arbeiten oder Ihren Ruhestand zu verbringen. Doch während die Theorie einfach klingt, gibt es in der Praxis rechtliche Nuancen und administrative Schritte, die Sie kennen müssen.

Was bedeutet Freizügigkeit rechtlich?

Die EU-Freizügigkeit besagt, dass sich Unionsbürger ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in der gesamten EU bewegen dürfen. Dieses Recht ist nicht absolut schrankenlos, sondern unterliegt bestimmten Bedingungen, die je nach Aufenthaltsdauer und Status (erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) variieren.

Die 3-Monats-Regel: Der einfache Start

In den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Land benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie müssen keine weiteren Bedingungen erfüllen. Sie können sich das Land ansehen, Wohnungen besichtigen oder einfach nur Urlaub machen.

Tipp: Auch wenn Sie kein Visum brauchen, verlangen einige Länder (wie z.B. Spanien oder Italien), dass Sie Ihre Anwesenheit kurz nach der Ankunft bei den lokalen Behörden melden (“Meldung der Präsenz”). Dies ist nicht zu verwechseln mit der eigentlichen Wohnsitzanmeldung.

Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten, müssen Sie sich in der Regel bei der zuständigen Behörde (oft die Ausländerbehörde oder das Rathaus) anmelden. Hierbei wird unterschieden:

  1. Erwerbstätige (Arbeitnehmer/Selbstständige): Sie haben ein automatisches Aufenthaltsrecht. Als Nachweis dient der Arbeitsvertrag oder der Nachweis der Selbstständigkeit.
  2. Nichterwerbstätige (Rentner/Privatiers): Sie müssen zwei Bedingungen erfüllen:
    • Ausreichende Existenzmittel: Sie müssen nachweisen, dass Sie dem Sozialsystem des Gastlandes nicht zur Last fallen werden. Die Höhe orientiert sich oft am Sozialhilfesatz des jeweiligen Landes.
    • Umfassender Krankenversicherungsschutz: Sie müssen nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind (siehe dazu unseren Artikel zur Krankenversicherung).

Die Anmeldung (Certificate of Registration)

Die Anmeldung führt zur Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung. In vielen Ländern erhalten Sie dabei auch eine nationale Identitätsnummer (z.B. die NIE in Spanien oder die NIF/CRUE in Portugal), die für Mietverträge, Bankkonten und Versorgungsverträge (Strom, Wasser) unerlässlich ist.

Rechte für Familienangehörige

Ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren) haben das Recht, Sie zu begleiten, auch wenn sie selbst keine EU-Bürger sind. Für Nicht-EU-Bürger ist jedoch oft eine “Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers” erforderlich.

Achtung: Häufige Missverständnisse

  • “Ich kann einfach überall Sozialhilfe beziehen”: Das ist falsch. Die Freizügigkeit für Nichterwerbstätige ist an die Bedingung geknüpft, dass man über eigene Mittel verfügt.
  • “Nach dem Brexit ist alles wie früher”: Für das Vereinigte Königreich gilt die EU-Freizügigkeit nicht mehr. Deutsche, die dorthin ziehen wollen, unterliegen nun dem britischen Punktesystem für Visa.

Wichtig: Verlust des Rechts auf Freizügigkeit

In extremen Fällen kann das Aufenthaltsrecht entzogen werden, etwa bei schwerwiegenden Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder wenn nachgewiesen wird, dass das Aufenthaltsrecht durch Betrug (z.B. Scheinehe) erlangt wurde.

Nächste Schritte

  1. Prüfen Sie die spezifischen Meldefristen Ihres Ziellandes.
  2. Stellen Sie Nachweise über Ihre finanziellen Mittel zusammen (Rentenbescheid, Kontoauszüge).
  3. Beantragen Sie rechtzeitig die notwendigen Krankenversicherungsnachweise (z.B. S1-Formular).
  4. Suchen Sie sich vor Ort Unterstützung (Gestor, Anwalt), falls die Landessprache eine Hürde darstellt.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.