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Wahlrecht für Deutsche im Ausland: So bleiben Sie politisch aktiv

Auch als Auswanderer können Sie die Politik in Deutschland mitbestimmen. Wir erklären den Prozess der Briefwahl für Bundestagswahlen und das Wahlrecht in der EU.

8 Min. Lesezeit Aktualisiert: 3. Januar 2026

Wer Deutschland den Rücken kehrt, verliert nicht seine Stimme. Als deutscher Staatsbürger behalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Wahlrecht bei den wichtigsten Wahlen. Da Sie jedoch nicht mehr automatisch im Wählerverzeichnis Ihrer alten Gemeinde geführt werden, müssen Sie selbst aktiv werden.

Bundestagswahlen: Die Stimme aus der Ferne

Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen, wenn Sie:

  1. Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  2. Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.
  3. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Tipp: Wenn Ihr Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegt, können Sie dennoch wahlberechtigt sein, wenn Sie nachweisen, dass Sie “persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind”.

Der Prozess der Briefwahl (Auslandsdeutsche)

Da Sie im Ausland keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, werden Sie nicht automatisch benachrichtigt.

  1. Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: Sie müssen für jede Wahl einen formellen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der Sie zuletzt gemeldet waren.
  2. Fristen: Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde eingehen. Wir empfehlen jedoch, dies so früh wie möglich zu tun (sobald die Wahl offiziell ausgeschrieben ist).
  3. Unterlagen: Nach Prüfung des Antrags sendet Ihnen die Gemeinde die Briefwahlunterlagen per Post zu.
  4. Rücksendung: Sie müssen den Wahlbrief so rechtzeitig absenden, dass er am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle in Deutschland eintrifft.

Europawahlen: Eine doppelte Chance

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament haben Sie als EU-Bürger ein Wahlrecht sowohl in Deutschland als auch in Ihrem neuen Wohnsitzland.

  • Wahl in Deutschland: Der Prozess entspricht der Briefwahl bei Bundestagswahlen.
  • Wahl im Gastland: Sie können sich entscheiden, die Abgeordneten Ihres neuen Heimatlandes zu wählen. Dazu müssen Sie sich dort in das nationale Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Achtung: Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur einmal ausüben. Eine Stimmabgabe in beiden Ländern ist strafbar.

Kommunalwahlen: Mitsprache vor Ort

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, an Kommunalwahlen in Ihrem Wohnsitzstaat teilzunehmen (aktives und passives Wahlrecht). Das bedeutet, Sie dürfen den Bürgermeister oder den Gemeinderat Ihres neuen Wohnortes wählen und sich oft sogar selbst zur Wahl stellen. In der Regel müssen Sie dazu eine bestimmte Zeit im Ort gemeldet sein.

Landtagswahlen: Hier endet das Wahlrecht meist

An Wahlen zu den deutschen Landesparlamenten (Landtagswahlen) können Ausgewanderte in der Regel nicht teilnehmen, da diese an den Wohnsitz im jeweiligen Bundesland gebunden sind.

Häufige Fehler vermeiden

  • Postlaufzeiten unterschätzen: Die Post aus Südeuropa oder dem Osten kann lange dauern. Nutzen Sie ggf. Kurierdienste oder senden Sie den Wahlbrief so früh wie möglich ab.
  • Unterschrift vergessen: Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss eigenhändig unterschrieben sein. Ein Scan reicht oft nicht aus, es muss das Original per Post sein.

Nächste Schritte

  • Prüfen Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters, wann die nächste Wahl ansteht.
  • Notieren Sie sich die Adresse Ihrer letzten deutschen Meldebehörde.
  • Beantragen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis rechtzeitig (ca. 2-3 Monate vor der Wahl).

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.